AGB

I. Allgemeines:

  1. Allen Vereinbarungen, Angeboten, Reparaturen, Verkäufen und Lieferungen liegen die nachstehenden Allgemeinen Ge- schäftsbedingungen zugrunde, es sei denn, die Firma ZML. Zerspanung & Mechanik-Lörsch hat in einzelnen Fällen ab- weichende Vereinbarungen ausdrücklich und schriftlich ge- troffen. Eine Abänderung einzelner Bedingungen lässt die übrigen unberührt.
  2. Mit der Auftragsvergabe oder Bestellung erkennt der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen als verbindlich an.
  3. Entgegenstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Sie haben auch dann keine Gültigkeit, wenn nach Auftragsannahme kein erneuter Widerspruch durch die Firma ZML. Zerspanung & Mecha-nik-Lörsch erfolgt.

II. Bestellung und Lieferung

  1. Mündliche und telefonische Bestellungen werden nur auf Gefahr des Kunden angenommen.
  2. Angebote sind stets freibleibend, Maß- und Gewichtsanga- ben sind unverbindlich.
  3. Die Angaben der Lieferzeiten erfolgen nach bestem Ermes- sen, sind jedoch unverbindlich. Die Nichteinhaltung der zu- gesagten Frist entbindet nicht vom Vertrag, Ersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden. Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn die Ware das Lager verlassen hat. Für Verzögerungen der Lieferung durch Post, Spedition oder Bahn wird nicht gehaftet.
  4. Teillieferungen sind gestattet.
  5. Verpackungs- und Transportkosten gehen zu Lasten desVertragspartners, soweit keine andere Vereinbarung aus-drücklich und schriftlich getroffen wurde.
  6. Die Gefahr geht mit der Absendung der Lieferung auf denKunden über, und zwar auch dann, wenn der Transport durch die Firma ZML. Zerspanung & Mechanik-Lörsch er- folgt. Die Ware wird nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden versichert.
  7. Ware, die ordnungsgemäß bestellt und geliefert wurde, wird grundsätzlich nicht zurückgenommen. Lager, Transport und sonstige Kosten infolge eventueller Rücknahme des Liefer- gegenstandes gehen zu Lasten des Vertragspartners und werden mit 25 % des Warenwertes berechnet.
  8. Der Anbau und Gebrauch der gelieferten Ware bestätigt den Kaufvertrag.
  9. Bei mangelnder Kreditwürdigkeit des Vertragspartners ist die Firma ZML. Zerspanung & Mechanik-Lörsch zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Mangelnde Kreditwürdig- keit gilt als gegeben, wenn der Vertragspartner eine fällige Rechnung trotz Mahnung nicht zahlt.

III. Zahlungsbedingungen

  1. Der Rechnungsbetrag ist sofort und ohne Abzug fällig und wird bei Lieferungen durch Nachnahme erhoben. Andere Zahlungsbedingungen gelten nur, wenn sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart sind. Bei Zahlungsverzug sind, vorbe- haltlich der Geltendmachung weiterer Schadensersatzan- sprüche, Verzugszinsen in Höhe von 3 % per Monat zu ent- richten. Zahlungen an Angestellte der Firma ZML. Zerspa- nung & Mechanik-Lörsch werden nur anerkannt, wenn diese zur Entgegennahme von Zahlungen schriftlich bevollmäch- tigt sind.
  2. Eine Zurückhaltung von Zahlungen oder eine Aufrechung seitens des Vertragspartners mit jedweden Gegenansprüchen ist nur statthaft, wenn diese rechtskräftig festgestellt und un- bestritten sind.

IV. Eigentumsvorbehalt

1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen Eigentum der Firma ZML. Zerspa- nung & Mechanik-Lörsch.

2. Im Falle der Weiterveräußerungen werden schon jetzt unwi- derruflich sämtliche aus der Weiterveräußerung entstehende Forderungen sicherungshalber an die Firma ZML. Zerspa- nung & Mechanik-Lörsch abgetreten. Im Falle der Be- oder Verarbeitung geht das neue Eigentum anteilig in Höhe der noch offenstehenden Forderungen an die Firma ZML. Zer- spanung & Mechanik-Lörsch über

V. Gewährleistung und Haftung

Die Firma ZML. Zerspanung & Mechanik-Lörsch behält sich das Recht vor, innerhalb der gesetzlichen Gewährleis- tungsfrist Mängel an der von ihr gelieferten Ware nachzu- bessern oder eine neue Lieferung vorzunehmen. Sollten drei Nachbesserungsversuche fehlschlagen, hat der Vertragspart- ner das Recht auf Minderung oder Wandlung.

1. Etwaige Schadensersatzansprüche des Vertragspartners wegen nicht vertragsgemäßer Lieferung oder Verletzung von Sorgfaltspflichten sind, gleich auf welcher Rechtsgrundlage sie bestehen, auf den Wert der Lieferung beschränkt.

2. Der Besteller hat den Verwendungsbereich und den Gültig- keitsbereich von TÜV-/ABE- Gutachten der Liefergegen- stände für sein Motorrad anhand der ABE-NR. vor dem An- bau zu prüfen. Der Besteller hat dafür Sorge zu tragen, dass alle Änderungen und Umrüstungen an den am Straßenver- kehr teilnehmenden Fahrzeugen den gesetzlichen Bestim- mungen entsprechen und in den KFZ-Papieren eingetragen werden.

3. Gelieferte Ware ohne TÜV-Zulassung, insbesondere Renn- sportteile, Motortuningteile und Teile zur Leistungssteige- rung sind grundsätzlich von der Gewährleistung ausge- schlossen, es sei denn die Firma ZML. Zerspanung & Me- chanik-Lörsch bestätigt eine Gewährleistung ausdrücklich und schriftlich.

4. Für Folgeschäden, die durch die unsachgemäße Montage des von uns gelieferten Zubehörs (bzw Dienstleistungen )entste- hen, übernimmt die Firma ZML. Zerspanung & Mechanik- Lörsch keine Haftung.

5. Ansprüche des Vertragspartners oder Dritter aus Unfällen sind ausgeschlossen.

6. Für Rennsportteile aus Übersee gelten die Gewährleistungen der Hersteller. Mängelrügen sind direkt an den Hersteller zu richten.

7. Für Auftragsarbeiten an Zylindern, Zylinderblöcken und köpfen, welche von der Firma ZML. Zerspanung & Mecha- nik-Lörsch zur Bearbeitung an dritte Zylinderschleifereien weitergegeben werden und nicht selbst ausgeführt werden, wird eine Haftung ausgeschlossen. Diese entfällt auch für Ausfallzeiten und Folgeschäden an Motor, Fahrzeug oder Personen.

8. VI. Verwertungsrechte

1. Die von der Firma ZML. Zerspanung & Mechanik-Lörsch herausgegebenen oder übergebenen Waren, Entwürfen und Prospekten dürfen vom Besteller nur für den vertraglich vorgesehenen Gebrauch verwendet werden. Der Missbrauch durch Nachahmung, Vervielfältigung und Veränderung der Form zum Zweck der Weiterveräußerung wird strafrechtlich verfolgt.

VII. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht

1. Erfüllungsort für sämtliche sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Rechte und Pflichten ist Simmertal. Als Ge- richtsstand wird Bad-Kreuznach vereinbart.

2.Die Vertragsbeziehungen unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Allgemeine Geschäftsbedingungen ZML Zerspanung & Mechanik Lörsch